Überwachung der Ausführung des Objekts auf Übereinstimmung mit der Baugenehmigung oder Zustimmung, den Ausführungsplänen und den Leistungsbeschreibungen sowie mit den allgemeinen anerkannten Regeln der Technik.
Koordinieren aller Beteiligten an einem Objekt.
Bewertung und vergleich von Angeboten.
Aufstellen und Überwachen eines Bauzeitenplanes.
Gemeinsames Aufmaß mit den bauausführenden Unternehmen.
Abnahme der Bauleistung unter Mitwirkung der Ausführenden Unternehmen unter Feststellung eventueller Mängel.
Einholen von Baugenehmigungen
Rechnungsprüfung
Antrag auf behördliche Abnahmen und Teilnahme daran.
Überwachung der Beseitigung der bei der Abnahme festgestellte Mängel.
Kostenkontrolle durch Überprüfen der Leistungsabrechnung der ausführenden Unternehmen im vergleich zu den Vertragspreisen und dem Kostenvoranschlag.
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